Bedingungen für die Versandleistung „Lieferungen bis Verwendungsort“
(1) Diese Leistung erbringen wir ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Leistung wird von durch uns beauftragte Systempartner durchgeführt.
(4) Bedingt durch die Tourenplanung der Systempartner, kann die Anlieferung nach Abholung aus unserem Lager bis zu zwei Wochen betragen.
(5) Die Zustellung erfolgt Werktags (Montag bis Freitag). Vor Anlieferung wird mit Ihnen telefonisch ein Anliefertermin vereinbart (Avisierung der Anlieferung).
(6) Für Wartezeiten, die bei vereinbarten Anlieferterminen 15 Minuten überschreiten, behalten wir uns die Erhebung einer angemessenen Aufwandspauschale vor.
(7) Es wird kein Terminverkehr durchgeführt. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
(8) Es steht uns frei, eine nicht bedingungsgerechte Lieferung frei Verwendungsort ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Hierunter fallen insbesondere Lieferungen, bei denen die angegebene Zustelladresse ungeeignet, nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen, Hilfsgeräte oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Sie als Kunde verpflichten sich, uns unaufgefordert und wahrheitsgemäß, alle Angaben über die Örtlichkeiten und den Transportweg mitzuteilen. Auf Verlangen haben Sie Bilder und Abmessungen für die Entscheidung beizubringen.
(9a) Kann die Lieferung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, gilt sie als unzustellbar.
(9b) Eine Lieferung gilt ebenso bei Angabe einer falschen Lieferanschrift, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und bei Lieferungen deren Annahme verweigert wird, als unzustellbar.
(9c) Lieferungen, die an eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl gehen, gelten als unzustellbar.
(9d) Lieferungen, die eine Gefährdung von Personen, oder Beschädigungen von materiellen Gütern, oder Beschädigungen am oder im Umfeld des Transportwegs hervorrufen können, gelten als unzustellbar.
(9e) Unzustellbare Lieferungen werden in unser Lager zurückbefördert. Eine erneute Zustellung erfolgt ausschließlich gegen Berechnung der Zustellkosten. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
(10) Für eine ins Lager zurückgeführte „unzustellbare Lieferung“ berechnen wir für den Zeitraum der Einlagerung die uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch 3,- Euro/Tag für einen Paletten-Stellplatz.
(11) Die für jede Lieferung anzusetzende Haftungshöchstgrenze ist auf den Warenwert beschränkt.
(12) Die Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(13) Wir und auch von uns beauftragte Systempartner haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Lieferungen.